
Meister/in - Viele Wege stehen offen
Der Meister kennt nicht nur die Praxis - er kennt auch die Theorie. Der Meister besitzt Mut. Mut zur Existenzgründung, zur Selbstständigkeit und zur Umsetzung seiner Ideen. Gleichzeitig ist der Meister tüchtiger Unternehmer - und moderner Manager. Bereits seit Jahrhunderten bürgt der Meisterbrief für Produkte und Dienstleistungen auf qualitativ höchstem Niveau - und für den persönlichen Erfolg.
Denn: Mit dem Meisterbrief in der Tasche stehen viele Wege offen: Nicht nur im Handwerk, sondern auch in der Industrie, in anderen Wirtschaftszweigen und im öffentlichen Dienst gibt es hervorragende Karrieremöglichkeiten für hoch qualifizierte Meisterinnen und Meister. Es besteht die Möglichkeit, auch ohne Abitur jedes Hochschulstudium aufzunehmen. Der Meistertitel ist die Chance für den beruflichen Aufstieg und die Übernahme von Führungsverantwortung - und bietet damit natürlich auch völlig neue finanzielle Möglichkeiten.
Mit der Weiterbildung zum Meister werden Freude am Lernen, Leistungsbereitschaft und Zielstrebigkeit gezeigt. Meister sind nicht nur Experten in ihrem Fachbereich, sondern erhalten darüber hinaus eine gründliche Ausbildung in kundenorientiertem Handeln, fachkompetenter Betriebs- und Personalführung sowie Betriebswirtschaft. Damit ist der Meister nicht nur Meister des jeweiligen Handwerks, sondern auch Unternehmer, Betriebsleiter und Ausbilder in einer Person - die besten Voraussetzungen für die Selbstständigkeit. So hat es sich gezeigt, dass neu gegründete handwerkliche Meisterbetriebe eine wesentlich größere Erfolgschance haben als Existenzgründungen in allen anderen Wirtschaftszweigen.
In 41 Berufen des Handwerks ist die Meisterprüfung Voraussetzung für die Selbstständigkeit. Hierbei handelt es sich um die 'gefahrgeneigten' Handwerke, vor allem aus den Bereichen Bau, Ausbau, Metall, Elektro und Gesundheit. Es müssen entweder Meisterbrief (auch sog. Großer Befähigungsnachweis) oder sechs Jahre praktische Tätigkeit als Geselle, davon vier Jahre in leitender Position, in dem jeweiligen Handwerk vorgewiesen werden, um einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu dürfen. Eine Sonderstellung haben die zulassungspflichtigen Gewerbe Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Zahntechniker, Orthopädieschuhmacher und Orthopädietechniker, für die nach wie vor die Meisterpflicht gilt.
Voraussetzung für die Meisterprüfung sind eine abgeschlossene Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten handwerklichen Ausbildungsberuf.
Die Meisterprüfung sowie die Vorbereitungslehrgänge (Dauer: Vollzeit ca. ein Jahr, Teilzeitform im Schnitt ca. zwei bis drei Jahre) sind in vier Teile gegliedert:
Teil I - Fachpraktische Prüfung:
Sie besteht in der Regel aus der Anfertigung einer Meisterprüfungsarbeit und Arbeitsproben bzw. der Durchführung eines Meisterprüfungsprojektes und/oder der Lösung einer Situationsaufgabe. Die Aufgaben bzw. Arbeiten sollen einem konkreten Kundenauftrag entsprechen. Je nach Meisterprüfungsverordnung ist auch ein Fachgespräch vorgesehen.
Teil II - Fachtheoretische Prüfung:
Hier werden neben technologischen, ablauftechnischen, verfahrenstechnischen, werkstofftechnischen und mathematischen Kenntnissen auch Kenntnisse in Fachkalkulationen, Abrechnung, Betriebsführung und -organisation und Auftragsabwicklung geprüft.
Teil III - Prüfung betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Kenntnisse:
Der Prüfling muss seine Kenntnisse in Rechnungswesen und Controlling, wirtschaftlichem Handeln im Betrieb und sein Wissen in rechtlichen und steuerlichen Grundlagen unter Beweis stellen.
Teil IV - Prüfung berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse:
Hierzu gehören allgemeine Grundlagen der Personalführung und der Arbeitspädagogik, insbesondere Planung einer Ausbildung, Einstellen von Auszubildenden, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung der Lernprozesse sowie die Ausbildung in der Gruppe und der Abschluss einer Ausbildung.
Die bestandene Meisterprüfung berechtigt zur Eintragung in die Handwerksrolle, zur Führung des Meistertitels in Verbindung mit dem Handwerk, in dem die Prüfung abgelegt wurde, und zum Einstellen und Ausbilden von Lehrlingen.
Fördermöglichkeiten
Um die finanziellen Belastungen abzumildern, die durch die Meisterausbildung entstehen, gibt es für alle Handwerksberufe gleichermaßen eine Reihe von staatlichen Förderungen und Finanzhilfen, wie das Meister-BAföG (www.meister-bafoeg.info) und die Begabtenförderung berufliche Bildung (www.begabtenfoerderung.de). Darüber hinaus stellt das Land NRW eine sogenannte Meistergründungsprämie in Aussicht und fördert auf diese Weise die Gründung einer erstmaligen selbstständigen Vollexistenz im Handwerk. (Nähere Infos unter www.nrwbank.de)
Informationen zur Meisterausbildung
www.handwerk-nrw.de
Wie und wo werde ich Meister?
www.morgen-meister.de
Portal rund um das Thema »Meister«
www.meisterschulen.de
Meisterschulen-Suchmaschine
Meisterstudium
www.studienwahl.de
Studien- und Berufswahl Online
www.wege-ins-studium.de
Netzwerk »Wege ins Studium«
www.uni-vergleich.de, www.bildung.de
Schule, Ausbildung, Uni und Weiterbildung

